Landgericht Wuppertal, 2019-03-06, 8 S 57/18

8 S 57/18Cantonal CourtMar 6, 2019

Full text

Landgericht Wuppertal — 8 S 57/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-03-06

Aktenzeichen: 8 S 57/18

ECLI: ECLI:DE:LGW:2019:0306.8S57.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 13.07.2018 (33 C 324/17) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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