Landessozialgericht NRW, 2007-08-15, L 1 B 39/07 AS ER

L 1 B 39/07 AS ERSocial Insurance CourtAug 15, 2007

Full text

Landessozialgericht NRW — L 1 B 39/07 AS ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-08-15

Aktenzeichen: L 1 B 39/07 AS ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:0815.L1B39.07AS.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Dem Antragsteller wird im Hinblick auf die versäumte Beschwerdefrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 08.06.2007 geändert. Die Antragsgegnerin wird im Wege einstweiliger Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller ab 10.05.2007 bis zum Abschluss des vor dem Sozialgericht Dortmund geführten Klageverfahrens einen Betrag von monatlich 30,68 Euro für kostenaufwändige Ernährung zu zahlen. Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers in beiden Rechtszügen. Dem Antragsteller wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt X, I-straße 0, E beigeordnet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.