Landessozialgericht NRW, 2009-05-28, L 9 AS 5/06

L 9 AS 5/06Social Insurance CourtMay 28, 2009

Full text

Landessozialgericht NRW — L 9 AS 5/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-05-28

Aktenzeichen: L 9 AS 5/06

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0528.L9AS5.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 13.01.2006 geändert. Die Beklagte wird unter Änderung des Bescheides vom 06.07.2005 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 24.08.2005 entsprechend ihrem Teilanerkenntnis verurteilt, dem Kläger für den Zeitraum vom 01.07.2005 bis 31.12.2005 weitere Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II in Höhe von monatlich 115,79 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Beklagte trägt 2/3 der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers. Die Revision wird nicht zugelassen.

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