L 7 AS 341/10 B•Landessozialgericht NRW, 2010-04-15, L 7 AS 341/10 B
Landessozialgericht NRW, 2010-04-15, L 7 AS 341/10 B
L 7 AS 341/10 BSocial Insurance CourtApr 15, 2010
Full text
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 341/10 B — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-04-15
Aktenzeichen: L 7 AS 341/10 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0415.L7AS341.10B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Beschwerden des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 27.01.2010 geändert. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragsteller monatlich 50,- EUR als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft für den Zeitraum von März 2010 bis Mai 2010 vorläufig zu gewähren. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragsteller ein Darlehen in Höhe von 2350,- EUR vorläufig zu gewähren. Die Antragsgegnerin wird des Weiteren verpflichtet, dem Antragsteller für die Umlagerung seines Hausrates ein Darlehen in Höhe von 118,- EUR vorläufig zu gewähren. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Dem Antragsteller wird für das einstweilige Rechtsschutzverfahren vor dem Sozialgericht Duisburg Prozesskostenhife gewährt und Rechtsanwältin B aus E beigeordnet. Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers in beiden Instanzen.
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