Landessozialgericht NRW, 2012-11-12, L 7 AS 1072/12 B ER

L 7 AS 1072/12 B ERSocial Insurance CourtNov 12, 2012

Full text

Landessozialgericht NRW — L 7 AS 1072/12 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-11-12

Aktenzeichen: L 7 AS 1072/12 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:1112.L7AS1072.12B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 18.05.2012 geändert. Der Antragsgegner wird einstweilen und vorläufig verpflichtet, den Antragstellern die Regelbedarfe vom 01.11.2012 bis zum 30.04.2013 sowie die Kosten der Unterkunft und Heizung für die mit Ordnungsverfügung der Stadt L vom 17.10.2012 ab dem 15.11.2012 zugewiesene Wohnung L, F-straße 00, 2. Obergeschoss Mitte für die Zeit vom 15.11.2012 bis 31.04.2013 nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller für das Beschwerdeverfahren zu 1/2. Weitere Kosten sind nicht zu erstatten. Auch den Antragstellerinnen zu 2) und 3) wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe ab Antragstellung (29.10.2012) bewilligt und Rechtsanwältin T aus L beigeordnet.

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