L 11 KA 92/10•Landessozialgericht NRW, 2013-10-09, L 11 KA 92/10
Landessozialgericht NRW, 2013-10-09, L 11 KA 92/10
L 11 KA 92/10Social Insurance CourtOct 9, 2013
Full text
Landessozialgericht NRW — L 11 KA 92/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-10-09
Aktenzeichen: L 11 KA 92/10
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:1009.L11KA92.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird festgestellt, dass sich der Bescheid vom 10.11.2008 erledigt hat. Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Die Berufungen der Beklagten und Beigeladenen werden zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. Die Beklagte trägt die Gerichtskosten und die erstattungsfähigen Kosten des Klägers und der Beigeladenen für die erste Instanz. Für das Berufungsverfahren tragen die Beteiligten die Gerichtskosten jeweils zu 1/3. Die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten werden gegeneinander aufgehoben.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.