Oberlandesgericht Düsseldorf, 2000-10-18, I-15 U 58/98

I-15 U 58/98Supreme CourtOct 18, 2000

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 58/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-10-18

Aktenzeichen: I-15 U 58/98

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2000:1018.I15U58.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Berufungen der Beklagten zu 1), ihrer Streithelfe-rin und der Beklagten zu 3) gegen das am 16. Dezember 1997 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landge-richts Düsseldorf werden zurückgewiesen.

Auf die Berufung der Klägerin gegen den Beklagten zu 2) und den Beklagten zu 4) und auf die Anschluß-Berufung der Klägerin gegen die Beklagten zu 1) und zu 3) wird das angefochtene Urteil teilweise abgeändert und neu gefaßt:

Die Leistungsklage gegen die Beklagten zu 1) bis 4) ist dem Grunde nach gerechtfertigt.

Wegen des Betrages des Anspruchs wird der Rechtsstreit zur weiteren Verhandlung und Entscheidung an das Land-gericht zurückverwiesen, dem auch die Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der des Berufungsverfahrens, übertragen wird.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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