Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-03-20, I-15 U 100/97

I-15 U 100/97Supreme CourtMar 20, 2002

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 100/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-03-20

Aktenzeichen: I-15 U 100/97

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0320.I15U100.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 10.12.1996 abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits - erste, zweite und dritte Instanz - hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 16.000,-- EUR abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheit kann auch durch selbstschuldneri-sche Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland geschäftsansässigen Bank oder Spar-kasse geleistet werden.

Die Revision wird zugelassen.

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