Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-04-30, 21 U 189/01

21 U 189/01Supreme CourtApr 30, 2002

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — 21 U 189/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-04-30

Aktenzeichen: 21 U 189/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0430.21U189.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12.09.2001 verkün-dete Urteil des Vorsitzenden der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg teilweise abgeändert und unter Zu-rückweisung des weitergehenden Rechtsmittels insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.042,87 EUR (= 9.863,-- DM) nebst 10 % Zinsen für den Zeitraum vom 14.02.1998 bis zum 09.06.1998 und nebst Zinsen in Höhe von 1 % über dem Lom-bardsatz der Deutschen Bundesbank vom 10.06.1998 bis zum 30.6.2000 und von 1 % über dem Zinssatz der Spitzenrefinanzie-rungsfazilität der Europäischen Zentralbank seit dem 1.7.2000 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen zu 2/3 der Klä-ger und zu 1/3 die Beklagte. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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