Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-05-03, 23 U 152/01

23 U 152/01Supreme CourtMay 3, 2002

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — 23 U 152/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-05-03

Aktenzeichen: 23 U 152/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0503.23U152.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers sowie die der Beklagten wird das am 3. Mai 2001 verkündete Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückwei-sung der weitergehenden Rechtsmittel teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 38.961,86 Euro nebst Zinsen in Höhe von 4 % aus 27.077,31 Euro seit dem 31.12.1996 sowie 5 % über dem Ba-siszinssatz aus weiteren 11.884,55 Euro seit dem 21.9.2001 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird wegen vorgerichtlicher Mahn-kosten von 4,06 Euro als unzulässig und im übrigen als unbe-gründet abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 25 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 75 %. Die Kosten der Berufung werden zu 15 % dem Kläger und zu 85 % den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils voll-streckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicher-heit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.