Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-07-30, 24 U 187/01

24 U 187/01Supreme CourtJul 30, 2002

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — 24 U 187/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-07-30

Aktenzeichen: 24 U 187/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0730.24U187.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufungen der Klägerin und der Beklagten zu 1) wird unter Zurück-weisung der weitergehenden Rechtsmittel das am 26. Juli 2001 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Unter Abweisung der Klage und der weitergehenden Widerklage wird die Klägerin auf die Widerklage verurteilt, an die Beklagte zu 1) 50.607,14 EUR nebst 4% Zinsen seit dem 04. Oktober 1999 zu zahlen.

Die Kosten des ersten Rechtszuges werden wie folgt verteilt: Die Klägerin trägt 55% der Kosten, die Beklagte 45 %; davon ausgenommen sind die Aus-lagen der Beklagten zu 2), die die Klägerin trägt und die Auslagen der Be-klagten zu 3), die diese selbst trägt.

Von den Kosten des zweiten Rechtszuges trägt die Klägerin 10% sowie die außergerichtlichen Auslagen der Beklagten zu 2) und 3); der Beklagten zu 1) werden 90% auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten zu 1) bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 10.000,00 EUR abzuwenden, es sei denn, die Klägerin leistet vorher Sicherheit in gleicher Höhe.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.