4 U 221/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-09-10, 4 U 221/01
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — 4 U 221/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-09-10
Aktenzeichen: 4 U 221/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0910.4U221.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 31. Oktober 2001 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve teilweise abgeändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.227,10 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes für die Zeit vom 16. November 2000 bis zum 31. Dezember 2001 und Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB für die Zeit ab dem 1. Januar 2002 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 96 % und die Beklagte zu 4 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, sofern nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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