Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-09-30, 21 U 20/02

21 U 20/02Supreme CourtSep 30, 2002

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — 21 U 20/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-09-30

Aktenzeichen: 21 U 20/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0930.21U20.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 27.12.2001 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 120 % des zu vollstre-ckendes Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstre-ckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Bürgschaft einer in einem Staat der EU ansässigen Bank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.

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