Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-11-26, 10 W 107/02

10 W 107/02Supreme CourtNov 26, 2002

Regest

Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, wonach der nach der Kosten-grundentscheidung erstattungsberechtigte Streitgenosse unabhängig von einer tatsächlichen Zahlung der Kostenschuld Erstattung der vollen Anwaltskosten ver-langen kann.

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — 10 W 107/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-11-26

Aktenzeichen: 10 W 107/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:1126.10W107.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Leitsätze

Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, wonach der nach der Kosten-grundentscheidung erstattungsberechtigte Streitgenosse unabhängig von einer tatsächlichen Zahlung der Kostenschuld Erstattung der vollen Anwaltskosten ver-langen kann.

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen die Kostenfestsetzungsbe-schlüsse I und II des Landgerichts Kleve - Rechtspflegerin - vom 17.07.2002 wird kostenfällig zurückgewiesen.

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