4 U 225/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-12-03, 4 U 225/01
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — 4 U 225/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-12-03
Aktenzeichen: 4 U 225/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:1203.4U225.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 31. Oktober 2001 verkündete Ur-teil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu ge-fasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.092,89 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 31. Mai 2001 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 83 % und die Beklagte zu 17 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abgewandt werden, sofern nicht der Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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