2 Ws 280-281/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-12-11, 2 Ws 280-281/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-12-11, 2 Ws 280-281/02
2 Ws 280-281/02Supreme CourtDec 11, 2002
Regest
Die akustische Überwachung des Besuchs eines Untersuchungsgefangenen setzt konkrete Anhaltspunkte voraus, dass ohne eine solche Maßnahme der Haftzweck oder die Anstaltsordnung gefährdet ist. Insoweit reicht aus, dass sich - etwa aus den Umständen der verfolgten Tat - Anzeichen für eine Verdunkelung ergeben.
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 Ws 280-281/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-12-11
Aktenzeichen: 2 Ws 280-281/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:1211.2WS280.281.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: StPO § 119 Abs. 3; UVollzO Nr. 27 Abs. 1
Leitsätze
Die akustische Überwachung des Besuchs eines Untersuchungsgefangenen setzt konkrete Anhaltspunkte voraus, dass ohne eine solche Maßnahme der Haftzweck oder die Anstaltsordnung gefährdet ist. Insoweit reicht aus, dass sich - etwa aus den Umständen der verfolgten Tat - Anzeichen für eine Verdunkelung ergeben.
Tenor
Die Beschwerden werden zurückgewiesen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.