4 U 79/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-12-17, 4 U 79/02
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — 4 U 79/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-12-17
Aktenzeichen: 4 U 79/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:1217.4U79.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 15. Januar 2002 verkündete Ur-teil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.260,78 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 7. April 2000 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 7/10, der Beklagten zu 3/10 auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird gestattet, die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutragenden Betrags abzuwenden, sofern nicht der Kläger seinerseits Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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