10 U 203/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-01-09, 10 U 203/01
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — 10 U 203/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-01-09
Aktenzeichen: 10 U 203/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0109.10U203.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten zu 1) wird das am 5. Oktober 2001 verkün-dete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Mön-chengladbach unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teil-weise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte zu 1) wird unter Klageabweisung im übrigen verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 17.456,32 DM nebst 5 % Zinsen über dem Ba-siszinssatz nach § 1 des Diskontüberleitungsgesetzes vom 9.6.1998 seit dem 28. Mai 2001 zu zahlen.
Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 2.473,88 DM nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz nach § 1 des Dis-kontüberleitungsgesetzes von 1998 seit dem 19. April 2002 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden unter den Parteien wie folgt verteilt:
I. Instanz
Die Gerichtskosten, die außergerichtlichen Kosten der Kläger und die au-ßergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) fallen jeweils zu 23 % dem Kläger und zu 77 % dem Beklagten zu 1) zur Last.
II. Instanz
Die Gerichtskosten werden zu 15 % den Klägern, zu 75 % dem Beklagten zu 1) und zu 10 % der Beklagten zu 2) auferlegt.
Den Klägern fallen jeweils 15 % ihrer eigenen außergerichtlichen Kosten und der außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) zur Last.
Der Beklagte zu 1) hat 75 % der außergerichtlichen Kosten der Kläger zu tragen, die Beklagte zu 2) 10 %.
Im übrigen trägt jede Partei ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.