I-1 U 149/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-03-24, I-1 U 149/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-03-24, I-1 U 149/02
I-1 U 149/02Supreme CourtMar 24, 2003
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 149/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-03-24
Aktenzeichen: I-1 U 149/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0324.I1U149.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 05.07.2002 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg teilweise abge-ändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin gesamtschuldnerisch 3.838,69 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins, der Beklagte zu 1. seit dem 07.03.2001 und die Beklagte zu 2. seit dem 08.03.2001, zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen von den Kosten erster Instanz von den Gerichtskosten und ihren eigenen außergerichtlichen Kosten die Klägerin 26 % und die Beklagten gesamtschuldnerisch den Rest und von den außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1. die Kläge-rin 41 % und dieser den Rest und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2. diese selbst und die Kosten des Berufungsverfahrens die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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