Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-08-19, I-6 U 36/99

I-6 U 36/99Supreme CourtAug 19, 2003

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 36/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-08-19

Aktenzeichen: I-6 U 36/99

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0819.I6U36.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 23.12.1998 ver-kündete Urteil der 10. Kammer für Handelssachen des Land-gerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsrechtszuges werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 515.000,00 DM abzu-wenden, falls nicht der Kläger vor der Zwangsvollstre-ckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheiten können auch durch selbstschuldnerische Bürgschaften einer in Deutschland ansässigen Großbank o-der öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.

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