23 U 140/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-08-21, 23 U 140/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-08-21, 23 U 140/01
23 U 140/01Supreme CourtAug 21, 2003
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — 23 U 140/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-08-21
Aktenzeichen: 23 U 140/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0821.23U140.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12. April 2001 verkündete Urteil des Einzelrichters der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf in der Fassung des Berichtigungsbe-schlusses vom 16. Mai 2001 abgeändert und wir folgt neu gefasst:
Der Beklagten wird gegen die Versäumung der Einspruchsfrist gegen das Versäumnisurteil des Landgerichts vom 27.6.1996 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.
Das Versäumnisurteil des Landgerichts vom 27.6.1996 wird mit der Maßgabe, dass der Vornahme der Beklagten "K......." (nicht: G.........") lautet, aufrecht erhalten, soweit die Beklagte verurteilt worden ist, an die Klägerin 11.500,- DM (= 5.879,86 Euro) nebst 4 % Zinsen seit dem 12.1.1996 zu zahlen. Im üb-rigen wird es im Ausspruch zur Hauptsache aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.