23 U 78/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-08-21, 23 U 78/01
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — 23 U 78/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-08-21
Aktenzeichen: 23 U 78/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0821.23U78.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des weiter ge-henden Rechtsmittels das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 22. 1. 2001 teilweise abgeändert und wie folgt neugefasst:
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Klägern den Schaden zu ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist bzw. noch entste-hen wird, dass sie auf Grund der von der Beklagten im November 1996 er-stellten fehlerhaften Prognose über ihr, der Kläger, zu versteuerndes Ein-kommen in 1996 es im November 1996 unterlassen haben, einen Kom-manditanteil im Wert von 300.000 DM an der Kommanditgesellschaft "G.....KG" (im folgenden abgekürzt: Flugzeugleasinggesellschaft) zu zeich-nen.
Die weiter gehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits fallen zu 1/3 der Beklagten und zu 2/3 den Klägern zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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