I-1 U 230/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-09-22, I-1 U 230/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-09-22, I-1 U 230/02
I-1 U 230/02Supreme CourtSep 22, 2003
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 230/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-09-22
Aktenzeichen: I-1 U 230/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0922.I1U230.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 28. Oktober 2002 verkündete Ur-teil der Einzelrichterin der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf un-ter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.909,09 € nebst 4 % Zinsen seit dem 8. November 2000 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger jeden künftigen materiellen Schaden, soweit Ansprüche nicht auf Sozialversiche-rungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind, und jeden künftigen immateriellen Schaden aus dem Verkehrsunfallereignis vom 3. November 1996 in Dormagen-Zons zu ersetzen, und zwar unter Berücksichtigung ei-nes Mithaftungsanteils des Klägers in Höhe von 40 %.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des ersten Rechtszuges werden zu 64 % dem Kläger und zu 36 % der Beklagten auferlegt.
Die im Berufungsrechtszug angefallenen Kosten tragen der Kläger zu 52 % und die Beklagte zu 48 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.