Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-09-26, I-22 U 72/03

I-22 U 72/03Supreme CourtSep 26, 2003

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-22 U 72/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-09-26

Aktenzeichen: I-22 U 72/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0926.I22U72.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 8. April 2003 ver-kündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der weiterge-henden Berufung wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.887,93 EUR Zug um Zug gegen Rückgabe des Pkw F G GLX mit der Fahrzeug-identitätsnummer ... zu zahlen. Hinsichtlich des weitergehen-den Zahlungsantrags wird die Klage abgewiesen.

Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte mit der Rücknah-me des vorgenannten Pkw in Annahmeverzug befindet.

Von den Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen der Kläger 38 % und der Beklagte 62 %. Hiervon ausgenommen sind die Kosten, die durch die Anrufung des unzuständigen Landgerichts Düsseldorf entstanden sind. Diese Kosten trägt der Kläger allein.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.