Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-11-13, I-12 U 43/03

I-12 U 43/03Supreme CourtNov 13, 2003

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-12 U 43/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-11-13

Aktenzeichen: I-12 U 43/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1113.I12U43.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 18.03.2003 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und zur Klarstellung neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 429.755,58 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2000 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils für den Kläger voll-streckbaren Betrags abzuwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstre-ckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Be-trags geleistet hat.

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