I-2 W 39/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-01-12, I-2 W 39/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-01-12, I-2 W 39/03
I-2 W 39/03Supreme CourtJan 12, 2004
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 W 39/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-01-12
Aktenzeichen: I-2 W 39/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0112.I2W39.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 6. Oktober 2003 wird das am 11. September 2003 verkündete Schlussurteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf im Kostenpunkt teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt gefasst:
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens Landgericht Düsseldorf 4a OH 1 / 02 werden wie folgt verteilt:
Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin werden zu 10 % der Beklagten zu 2. und im übrigen der Klägerin selbst auferlegt. Dasselbe gilt für die Gerichtskosten mit Ausnahme der entstandenen Urteilsgebühren; letztere müssen in vollem Umfang von der Klägerin selbst getragen werden.
Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2. werden zu 80 % der Klägerin und im übrigen der Beklagten zu 2. selbst aufer-legt.
Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1. werden in vollem Umfang der Klägerin auferlegt.
II.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Beklagten zu 2. auferlegt.
III.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren entspricht der Summe der von der Beklagten zu 2. zu tragenden Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.