Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-06-09, VII-Verg 11/04

VII-Verg 11/04Supreme CourtJun 9, 2004

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 11/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-06-09

Aktenzeichen: VII-Verg 11/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0609.VII.VERG11.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

I.

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 09.03.2004 - VK 2/04 - wird zurückgewiesen.

II.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens ein-schließlich der notwendigen Auslagen der Antragstellerin und der Beigela-denen zu 2).

Die Beigeladene zu 1) hat ihre Auslagen selbst zu tragen.

III.

Die Hinzuziehung von Verfahrensbevollmächtigten war für die Antragstelle-rin und die Beigeladene zu 2) notwendig.

IV.

Der Beschwerdewert wird auf 44.561,88 EUR festgesetzt.

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