I-18 U 237/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-06-16, I-18 U 237/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-06-16, I-18 U 237/03
I-18 U 237/03Supreme CourtJun 16, 2004
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 237/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-06-16
Aktenzeichen: I-18 U 237/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0616.I18U237.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 9. Oktober
2003 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen
des Landgerichts Düsseldorf (31 O 118/02) teilweise ab-
geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 190.164,82 EUR
nebst 5 % Zinsen aus 118.424,60 EUR seit dem 22. November
2001, weiteren 5 % Zinsen aus 55.058,50 EUR seit dem 30.
Januar 2002 und weitere 5 % Zinsen aus 16.681,72 EUR seit
dem 12. Juli 2002 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurück-
gewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu
41 % und die Beklagte zu 59 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheits-
Leistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreck-
baren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der
Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils von
ihr zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheits-
leistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreck-
baren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der
Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils von
ihr zu vollstreckenden Betrages leistet.
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