Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-11-02, I-23 U 23/04

I-23 U 23/04Supreme CourtNov 2, 2004

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 23/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-11-02

Aktenzeichen: I-23 U 23/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1102.I23U23.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der Einzelrichterin der 9. Zivil-kammer des Landgerichts Düsseldorf vom 1. Dezember 2003 unter Zurück-weisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.578,49 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.03.2002 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden der Klägerin zu 78 % und der Beklagten zu 22 % auferlegt. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 73 % und die Beklagte zu 27 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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