VII-Verg 5/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-06-15, VII-Verg 5/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-06-15, VII-Verg 5/05
VII-Verg 5/05Supreme CourtJun 15, 2005
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 5/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-06-15
Aktenzeichen: VII-Verg 5/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0615.VII.VERG5.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Be-schluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 17. Januar 2005 (VK - 42/2004 - L) aufgehoben, soweit der Antragsgegner im Beschlussausspruch angewiesen worden ist, das Vergabeverfahren "Abschluss eines Vertrages über die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Bedarfsbetreuung der Dienststellen und Einrichtungen im Geschäftsbereich der Oberfinanzdirektion Düsseldorf" aufzuheben und bei einer erneuten Ausschreibung die in diesem Beschluss zum Ausdruck kommende Rechtsauffassung der Vergabekammer zu berücksichtigen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Antragsgegner in diesem Verfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten werden der Antragstellerin auferlegt.
Die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten war für den Antragsgegner im Beschwerdeverfahren notwendig.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 80.000 Euro
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.