I-6 U 6/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-10-20, I-6 U 6/05
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 6/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-10-20
Aktenzeichen: I-6 U 6/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1020.I6U6.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin und die Berufung des Beklagten zu 3. gegen das am 26. November 2004 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landge-richts Düsseldorf werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden wie folgt verteilt: Die Gerichts-kosten tragen die Klägerin zu ¼ und der Beklagte zu 3. zu ¾. Die außerge-richtlichen Kosten der Klägerin trägt der Beklagte zu 3. zu ¾. Außergerichtli-che Kosten des Beklagten zu 2. werden der Klägerin auferlegt. Die außerge-richtlichen Kosten des Beklagten zu 3. trägt die Klägerin zu ¼. Im Übrigen fin-det eine Kostenerstattung nicht statt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Jede Partei kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.