I-2 U 9/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-12-08, I-2 U 9/05
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 9/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-12-08
Aktenzeichen: I-2 U 9/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1208.I2U9.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Auf die Berufung der Klägerin wird – unter Zurückweisung des weiterge-henden Rechtsmittels – das am 29. November 2004 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer (Einzelrichterin) des Landgerichts X teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.786,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 5.763,00 € seit dem 19. März 2003 und aus weiteren 23,00 € seit dem 22. Oktober 2003 zu zahlen.
II.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin alle zu-künftig aus dem Sturz der Klägerin am 16. Januar 2003 vor dem Hause H Straße 18 in X entstehenden Schäden zu ersetzen, so- weit die Ansprüche der Klägerin auf dem Ersatz dieser Schäden nicht auf Sozialversiche-rungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.
III.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
IV.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
V.
Streitwert für das Berufungsverfahren: 6.786,00 €.
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