I-9 U 64/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-05-08, I-9 U 64/05
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 64/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-05-08
Aktenzeichen: I-9 U 64/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0508.I9U64.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 14. April 2005 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld (5 O 343/04) unter Zurückweisung der Berufung im übrigen teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu ge-fasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.019,73 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13. Oktober 2004 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 98 % und der Beklagte zu 2 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstre-ckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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