I-24 U 63/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-12, I-24 U 63/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-12, I-24 U 63/05
I-24 U 63/05Supreme CourtSep 12, 2006
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 63/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-09-12
Aktenzeichen: I-24 U 63/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0912.I24U63.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
I. Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 01. April 2005 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Land-gerichts Kleve -Einzelrichter- teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu ge-fasst:
Es wird unter Abweisung der weitergehenden Klage festgestellt, dass die Be-klagten zu 1) bis 3) verpflichtet sind, als Gesamtschuldner dem Kläger alle materiellen Schäden zu ersetzen, die ihm durch den Absturz mit der Hubar-beitsbühne Fischler FH 1200 am 30. März 2001 gegen 13.45 Uhr auf dem Firmengelände der E.-GmbH, B-Str. 27 in G. entstanden sind, soweit Ansprü-che nicht auf Sozialversicherungsträger übergegangen sind.
II. Die Kosten beider Rechtszüge werden wie folgt aufgeteilt: Der Kläger trägt die au-ßergerichtlichen Auslagen der Beklagten zu 4) und 5) und von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Auslagen der Beklagten zu 1) bis 3) 95%, denen von den Gerichtskosten und den dem Kläger erwachsenen außergerichtlichen Auslagen 5% auferlegt werden; im Übrigen findet eine Kostenausgleichung nicht statt.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstre-ckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Be-trages abzuwenden, es sei denn, die jeweils vollstreckende Gegenseite leistet vorher Sicherheit in gleicher Höhe.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.