I-17 U 136/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-22, I-17 U 136/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-22, I-17 U 136/05
I-17 U 136/05Supreme CourtSep 22, 2006
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 136/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-09-22
Aktenzeichen: I-17 U 136/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0922.I17U136.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28.07.2005
verkündete Urteil des LG Duisburg teilweise abgeändert und
wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 397.624,80 EUR
nebst Zinsen hieraus in Höhe von 4 % seit dem 01.05.2000 sowie
weitere Zinsen in Höhe von 4 % aus 51.129,19 EUR (100.000,00 DM)
für die Zeit vom 16.04.1996 bis 31.12.1999 und 11.990,98 EUR zu zahlen.
Die Klage wird im übrigen abgewiesen, die weitergehende Berufung
der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin werden zurück-
gewiesen.
Die Kosten des ersten Rechtszugs werden der Beklagten zu 68 %,
der Klägerin zu 32 % auferlegt.
Von den Kosten des Berufungsrechtszugs hat die Beklagte 70 %,
die Klägerin 30 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Jede Partei darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe
von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht
die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
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