I-18 U 61/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-27, I-18 U 61/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-27, I-18 U 61/06
I-18 U 61/06Supreme CourtSep 27, 2006
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 61/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-09-27
Aktenzeichen: I-18 U 61/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0927.I18U61.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen
Tenor
Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die Berufung der Beklagten das am 23.02.2006 verkündete Urteil 1. Kam-mer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeän-dert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 20.897,25 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12. Juli 2005 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 15 % und die Beklagte zu 85 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 13 % und der Beklagte zu 87 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwen-den, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicher-heit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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