I-7 U 8/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-11-03, I-7 U 8/06
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-7 U 8/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-03
Aktenzeichen: I-7 U 8/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:1103.I7U8.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das am 7. Dezember 2005 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger jeweils 141.836,61 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basisizinssatz von 85.177,65 € seit dem 01.03.2004, maximal jedoch in Höhe von 7 % zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 1/10 und die Be-klagte zu 9/10.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Parteien bleibt nachgelassen, die Vollstreckung seitens der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Par-tei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.