I-15 U 100/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-11-08, I-15 U 100/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-11-08, I-15 U 100/06
I-15 U 100/06Supreme CourtNov 8, 2006
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 100/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-08
Aktenzeichen: I-15 U 100/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:1108.I15U100.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 26. April 2006 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:Der Beklagten wird bei Meidung eines für jeden Fall der zukünftigen Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,- €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder Ord-nungshaft bis zu 6 Monaten, untersagt, in Presseartikeln folgende Behauptung aufzustellen und/oder zu verbreiten:„... X hatte oft die rassistische Praxis der Ausländerbehörde kritisiert.“Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 30 % und die Be-klagte zu 70 % zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,- €. Die Klägerin darf die Voll-streckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beitreibbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
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