I-2 U 2/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-04-26, I-2 U 2/06
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 2/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-04-26
Aktenzeichen: I-2 U 2/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0426.I2U2.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung der Beklagten gegen das am 1. Dezember 2005 verkündete Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 500.000,00 € abzuwenden, falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Sicherheiten können jeweils auch durch schriftliche, unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Bürgschaften einer im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts geleistet werden.
IV.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 500.000,00 € festgesetzt.
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