Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-05-22, 4 U 39/04

4 U 39/04Supreme CourtMay 22, 2007

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — 4 U 39/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-05-22

Aktenzeichen: 4 U 39/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0522.4U39.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 20. Januar 2004 verkündeteUrteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Sicherheitsleistungen können auch durch Bürgschaft eines der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegenden Kreditinstituts erbracht werden.

Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

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