I-2 U 44/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-08-09, I-2 U 44/06
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 44/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-08-09
Aktenzeichen: I-2 U 44/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0809.I2U44.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung des Klägers gegen das am 7. März 2006 verkündete Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Sicherheiten können jeweils auch durch schriftliche, unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Bürgschaften eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts geleistet werden.
IV.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 123.848,77 € festgesetzt.
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