I-25 Wx 71/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-08-14, I-25 Wx 71/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-08-14, I-25 Wx 71/07
I-25 Wx 71/07Supreme CourtAug 14, 2007
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-25 Wx 71/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-08-14
Aktenzeichen: I-25 Wx 71/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0814.I25WX71.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Auf die weitere Beschwerde des Verfahrenspflegers wird Satz 2 des Tenors des Beschlusses des Landgerichts Kleve vom 18.07.2007 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Abbruch der lebenserhaltenden Ernährung über eine PEG- Sonde wird vor-mundschaftsgerichtlich genehmigt. Die Zuführung von kalorienfreien Flüssigkei-ten zur Durstverhinderung und von Medikamenten zur Schmerzlinderung mittels einer PEG-Sonde darf nicht verhindert werden.
Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 3) wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten werden nicht erstattet. Jeder Beteiligte trägt seine außergerichtlichen Auslagen selbst.
Beschwerdewert: 3.000 €.
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