Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-09-03, II-7 UF 87/07

II-7 UF 87/07Supreme CourtSep 3, 2007

Regest

Leitsatz: Bei der Berechnung des Wohnvorteils sind verbrauchsunabhängige Nebenkosten nicht abzugsfähig. Hinweis: Die Berufung ist zurückgenommen.

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — II-7 UF 87/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-09-03

Aktenzeichen: II-7 UF 87/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0903.II7UF87.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat für Familiensachen

Leitsätze

Leitsatz:

Bei der Berechnung des Wohnvorteils sind verbrauchsunabhängige Nebenkosten nicht abzugsfähig.

Hinweis: Die Berufung ist zurückgenommen.

Tenor

I.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.872 € festgesetzt.

II.

Das Prozesskostenhilfegesuch des Antragsgegners wird zurückgewiesen.

III.

Der Antragstellerin wird zur Verteidigung gegen die gegnerische Berufung gemäß § 119 Abs. 1 S. 2 ZPO Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin L. in E. beigeordnet.

IV.

Zur Vorbereitung des Senatstermins werden die Parteien auf Folgendes hingewiesen:

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