I-23 U 164/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-12-18, I-23 U 164/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-12-18, I-23 U 164/05
I-23 U 164/05Supreme CourtDec 18, 2007
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 164/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-12-18
Aktenzeichen: I-23 U 164/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1218.I23U164.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 29.9.2005 verkündete Urteil des Ein-zelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewie-sen.
Auf die Berufung und Anschlussberufung der Beklagten wird das am 29.09.2005 verkündete Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Land-gerichts Düsseldorf unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise ab-geändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage der Beklagten wird der Kläger verurteilt, an die Beklagten 3.421,88 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basis-zinssatz ab dem 11.05.2002 zu zahlen. Die weitergehende Widerklage wird ab-gewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens 8 OH 13/01 LG Düsseldorf fallen dem Kläger zu 24 % und den Beklagten zu 76 % zur Last. Die Kosten des selbstständigen Beweisverfah-rens 8 OH 13/01 LG Düsseldorf werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von jeweils 120 % des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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