I-21 U 22/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-01-09, I-21 U 22/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-01-09, I-21 U 22/07
I-21 U 22/07Supreme CourtJan 9, 2008
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 22/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-01-09
Aktenzeichen: I-21 U 22/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0109.I21U22.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23.01.2007 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer – Einzelrichter - des Landgerichts Wuppertal unter Zurückwei-sung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 69.392,93 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.05.2002 zu zahlen.
Die weitergehende Klage und die Widerklage werden abgewiesen.
Die Kosten des ersten Rechtszugs werden der Klägerin zu 5 % und dem Be-klagten zu 95 % auferlegt.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien können die Zwangsvollstreckung des jeweiligen Gegners gegen
Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags
abwenden, wenn nicht die gegnerische Partei vor der Vollstreckung Sicherheit
in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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