Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-12-19, I-22 U 86/08

I-22 U 86/08Supreme CourtDec 19, 2008

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-22 U 86/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-12-19

Aktenzeichen: I-22 U 86/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1219.I22U86.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 22.04.2008 verkündete Urteil des Landgerichts Wuppertal, Az. 11 O 2/08, abgeändert und unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird als im Urkundsprozess nicht statthaft abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten des Berufungs¬verfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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