Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-01-27, I-10 W 90/08

I-10 W 90/08Supreme CourtJan 27, 2009

Regest

KostO § 20 Abs. 2 § 20 Abs. 2 KostO kann auch auf bedingte Erwerbsrechte anzuwenden sei, wenn der Abschluss des Übertragungsvertrages vergleichbar fern liegend und ungewiss ist wie bei einem Vorkaufs- und Wiederkaufsrecht.

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 90/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-01-27

Aktenzeichen: I-10 W 90/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0127.I10W90.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Leitsätze

KostO § 20 Abs. 2

§ 20 Abs. 2 KostO kann auch auf bedingte Erwerbsrechte anzuwenden sei, wenn der Abschluss des Übertragungsvertrages vergleichbar fern liegend und ungewiss ist wie bei einem Vorkaufs- und Wiederkaufsrecht.

Tenor

Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld vom 14.07.2008 wird zurückgewie-sen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht er-stattet.

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