Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-08-05, I-15 U 100/08

I-15 U 100/08Supreme CourtAug 5, 2009

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 100/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-05

Aktenzeichen: I-15 U 100/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0805.I15U100.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers vom 18.06.2008 wird das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte zu 1.) wird verurteilt, an den Kläger 5.960,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.07.2006 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die Berufung, soweit der Kläger sie nicht gegenüber der Beklagten zu 2.) zurückgenommen hat, zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers, jeweils in beiden Rechtszügen, tragen der Kläger zu 85 % und der Beklagte zu 1.) zu 15 %.

Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1.) in beiden Rechtszügen tragen der Kläger zu 70 % und er selbst zu 30 %.

Die außergerichtlichen Kosten der Streithelfer in beiden Rechtszügen tragen der Kläger zu 85 % und sie selbst zu 15 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils ge-gen ihn vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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