I-5 U 5/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-09-24, I-5 U 5/09
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 U 5/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-24
Aktenzeichen: I-5 U 5/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0924.I5U5.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird die Beklagte – unter teilweiser Ab-änderung des am 13.11.2008 verkündeten Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Az: 17 O 287/08 - in Verbindung mit dem Ergänzungsurteil vom 26.01.2009 – verurteilt, über die der Kläge-rin bereits durch das angefochtene Urteil zugesprochenen Ansprüche weitere 15.032,81 € zu zahlen.
Die weiter gehende Berufung der Klägerin und die Berufung der Be-klagten werden zurückgewiesen.
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens trägt die Klägerin zu 12 % und die Beklagte zu 88 %
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Die den Streithelfern in beiden Instanzen entstandenen außergerichtlichen Kosten trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Klägerin bzw. die Streithelfer zuvor Sicherheitsleistung in sel-ber Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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