I-1 U 23/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-10-06, I-1 U 23/07
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 23/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-10-06
Aktenzeichen: I-1 U 23/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1006.I1U23.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 30. November 2006 verkündete Urteil des Einzelrichters der 11. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten zu 1. und 3. werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 6.000,- € nebst 4 % Zinsen seit dem 28.01.2005 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits tragen von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten des Klägers, der Kläger 33 % und die Beklagten zu 1. und zu 3. als Gesamtschuldner 67 %. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1. und zu 3. tragen diese jeweils selbst. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2. trägt der Kläger.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten zu 1. und 3. als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar
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